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Berlin,16.11.2009: Auf einer Colloquiumsveranstaltung in Berlin mit Gästen aus der Generikaindustrie, von forschenden Arzneimittelherstellern, mit Experten aus Ärzte- und Apothekerschaft, aus Krankenkassen, Juristen und Anderen sowie mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages stellte der Deutsche Generikaverband die Erwartungen der mittelständischen Generikaindustrie in Deutschland an den Gesetzgeben nach dem Regierungswechsel vor.
„Die Rabattvertragssituation stellt sich für ein mittelständisches Unternehmen zunächst als ein überbordender bürokratischer Prozess dar“, erläuterte Dr. Fritz F. W. Orth, Vorsitzender des Deutschen Generikaverbandes. „In der weiteren Konsequenz erleben wir im generischen Bereich eine Entwicklung hin zu einem klassischen Tender Business, das bereits in anderen europäischen Ländern den jeweiligen generischen Wettbewerb ruiniert hat“, so Orth weiter.
„Wir erwarten vor Allem, dass nun endlich dort gespart wird, wo auch die Ausgabenprobleme entstehen“, betonte Dr. Dietmar Buchberger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Generikaverbandes. „Und das ist einzig und allein im patentgeschützen Monopol-Bereich“. Es müsse jetzt Schluss damit sein, ausgerechnet diejenigen, die untereinander in hartem Wettbewerb stünden und damit alleine Einsparungen lieferten, weiter auszuquetschen und die mittelständische Generikaindustrie in Deutschland existenziell zu gefährden.
„Insbesondere das Experiment Rabattverträge muss deshalb sofort gestoppt werden“, forderte Buchberger. Er unterstrich: „Auch ohne Rabattverträge stehen funktionierende Instrumente zur Verfügung, vor allem Festbeträge und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen.“ Diese seien nur besser aufeinander abzustimmen. So müsse „Aut-idem“, also die Auswahl des abzugebenden Fertigarzneimittels in der Apotheke, wieder aufgegeben werden. Weder Aut-idem noch Zielpreisvereinbarungen könnten der richtige Weg sein. Beides behindere den Preiswettbewerb und beschleunige die Konzentration hin zu einem engen Generika-Oligopol einiger weniger Generika-Großkonzerne, das die geforderten Einsparungen nicht mehr liefern werde.
Außerdem seien viele Probleme, die im Zusammenhang mit den Rabattverträgen diskutiert werden, in Wirklichkeit gar keine Rabattvertrags- sondern Aut-idem-Probleme. Das gelte für Compliance-Fragen genau so, wie für die völlig unklaren Austauschkriterien.
Kein Mensch könne z. B. verstehen, dass Generika einerseits zugelassen werden, weil sie bioäquivalent sind und deshalb alles, was für das Original gilt, auch für das Generikum gilt, sie anschließend auf dem Markt aber andererseits gegenüber dem Original und untereinander teils unterschiedliche zugelassenen Anwendungsgebiete haben. Die Zulassungsbürokratie werde immer aufwändiger, die Absurdität der produzierten Ergebnisse aber nicht weniger, stellte Buchberger fest.
„Was gleich ist, muss endlich auch in der Zulassung gleich werden“, forderte Buchberger.
Das nutze der Anwendungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit gleichermaßen.
Auf der anderen Seite müssten aber Unterschiede, wo sie z. B. bei Topika auch therapeutisch bestehen, Beachtung finden.
„Die neue Koalition hat aber grundsätzlich durchaus schon einige richtige Ansätze gefunden“, sagte der Verbandsvorsitzende Orth, „das zeigt der Koalitionsvertrag.“ Herausgestellt werde die Absicht, „Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb…“ zu schaffen, „… um … effiziente Lösungen“ zum Tragen zu bringen. „Auch das hört sich vernünftig an!! Wie aber sehen mögliche Lösungen aus?“, fragte Orth und stellte einige vor: „Die Ausschreibungspraxis eines Krankenkassenverbandes sieht z.B. vor, nur einen Teil des Verordnungsvolumens wichtiger Wirkstoffe über Rabattverträge nach §130a SGB V abzudecken. Parallel dazu kann ein beachtlicher Verordnungsanteil über ergänzende Vertragsmaßnahmen geregelt werden. Das könnte u. a. durch Selektiv- bzw. IV- oder ähnliche Verträge geschehen. Diese Regelungen setzen aber die Einbindung von MVZ´s, Ärztenetzen und ähnlichen Organisationen voraus.“
Wichtig sei für den Deutschen Generikaverband aber insbesondere, dass fairer Wettbewerb Regeln brauche, die es auch einzuhalten gelte. „So haben wir in der jüngsten Vergangenheit insbesondere wettbewerbsverzerrende Strukturen kenntlich gemacht und dazu beigetragen, diese aus dem Markt zu entfernen“, stellte Orth fest. Zu erwähnen sei in diesem Zusammenhang z.B. der Wegfall der Naturalrabatte und jüngst die Eindämmung der Bündelungs- bzw. Stückelungspraxis von Packungsgrößen. Sinnvolle Deregulierung könne deshalb keinesfalls darin bestehen, wichtige Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die Naturalrabattverbote, abzuschaffen.
Jens Spahn (CDU/CSU-Fraktion) hielt zwar auch zukünftig gesetzliche Vorgaben zur Kostenbegrenzung für erforderlich. Rabattverträge gehörten für ihn aber insgesamt auf den Prüfstand. Er könne sich eine sinnvolle Regulierung völlig ohne dieses Instrument vorstellen.
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Berlin, 19.Januar 2009: Nach dem ersten Jahr unter Führung des neu gewählten Vorstandes durch Mitgliederzuwachs deutlich gestärkt, startete der Deutsche Generikaverband seine politische Arbeit im Neuen Jahr mit der Ordentlichen Mitgliederversammlung am 14. Januar in Berlin.
„Wir werden die dazu gewonnene Stärke nutzen, noch intensiver auf wirklichen Wettbewerb zu drängen“ erklärte Fritz J.W. Orth, Vorsitzender des Verbandes. Allzu oft sei Wettbewerb ein reines Lippenbekenntnis. „Es ist doch grotesk, wenn ständig über Wettbewerb geredet, gleichzeitig aber aufgefordert wird, Einkaufskartelle zu bilden“, sagte Dietmar Buchberger, Hauptgeschäftsführer des Verbandes dazu.
Zwar werde die Unverzichtbarkeit der Pharmazeutischen Industrie von der Bundesregierung anerkannt und ihre Tätigkeit - genau wie die des Großhandels und der Apotheken - vom Bundesgesundheitsministerium jetzt sogar als Erfüllung eines öffentlichen Versorgungsauftrags gesehen. Während man für die beiden Letztgenannten aber Regelungen zu deren wirtschaftlicher Absicherung anstrebe, würden gleichzeitig die mittelständischen, unabhängigen Generikahersteller in Deutschland - die einzigen Garanten für Einsparungen - vor allem durch Rabattverträge existenziell bedroht.
„Hier kommen wir auch durch die Rabattverträge zusehends in eine Schieflage. Wettbewerb braucht, wenn er im Sinne des Verbrauchers funktionieren soll, nun einmal Wettbewerber. Je mehr, desto besser für die Wirtschaftlichkeit“, so Orth weiter.
Der Referentenentwurf zur 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes enthalte aber wichtige Ansätze: So sei es richtig, den Pharmazeutischen Großhandel als unverzichtbaren Partner der mittelständischen Generikaindustrie abzusichern.
Wenn dazu die Arzneimittelpreisverordnung geändert werde, sollte die Gelegenheit genutzt werden, gleich die für Wettbewerb wichtige Transparenz zu schaffen. Die Anteile des Herstellers und die davon im Wesentlichen dann unabhängige Honorierung der Dienstleistungen von Großhandel und Apotheke müssten gesondert ausgewiesen werden. Der „Arzneimittelpreis“ ist dann der Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers zuzüglich Mehrwertsteuer. „Nur den kann der Hersteller schließlich beeinflussen“, stellte Orth abschließend fest.
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