Pressemitteilung
Neue
AOK-Ausschreibungsrunde – der nächste Riesenschritt hin zum Generika-Oligopol
Berlin,
06.09.2011: Die AOKen schreiben wieder aus. Diesmal 105 Wirkstoffe, für die die
Rabattverträge im April 2012 anlaufen sollen. „Das ist der nächste
Riesenschritt hin zum Generika-Oligopol“ stellt Dr. Fritz J.W. Orth,
Vorsitzender des Deutschen Generikaverbandes dazu fest.
Mittlerweile sei es nämlich nicht mehr nur Befürchtung,
die von manchen gar als rein eigenen wirtschaftlichen Interessen geschuldete
Panikmache abgetan werde, sondern könne an Hand harter Fakten überprüft
werden: Die Rabattverträge begünstigen
das Generika-Oligopol stark.
„Gekennzeichnet ist der Rabattmarkt nach Angaben von IMS
Health durch eine hohe Anbieterkonzentration. So beträgt der Anteil der zehn
absatzstärksten Arzneimittelhersteller im gesamten GKV-Markt 49 Prozent.
Betrachtet man dagegen nur das Marktsegment mit
Rabattvertrag, so vereinen diese zehn Hersteller 74 Prozent des Absatzes in
Packungseinheiten auf sich. Im nicht rabattregulierten Markt beträgt der Anteil
dieser Top 10-Hersteller nur rund ein Drittel (34 Prozent).“ (ÄRZTE-ZEITUNG vom
18. Juli 2011).
Die neue AOK-Ausschreibung treibt den
Konzentrationsprozess nun massiv weiter voran. Einen Konzentrationsprozess, den
doch angeblich gar keiner will – so jedenfalls die Lippenbekenntnisse aus
Politik und selbst aus Krankenkassen. Dabei könnte man dort – jetzt wo sich das
Problem am Markt deutlich zeigt – ja etwas dagegen tun. „Die Politik könnte,
meinte sie es mit Wettbewerb und Mittelstandsschutz ernst, die Regeln ändern
und Rabattverträge abschaffen, die Kassen könnten schon jetzt auf dieses Instrument
verzichten, um Generikawettbewerb und damit die wichtigen Einsparpotenziale
auch mittelfristig zu erhalten“, merkte Dr. Dietmar Buchberger,
Hauptgeschäftsführer zur aktuellen Ausschreibung an.
Aber das genaue Gegenteil passiere. Statt Wirtschaftlichkeit
auf Dauer, stelle man ausschließlich gegenwärtig erzielte Einsparungen durch
die Rabattverträge in den Mittelpunkt der Diskussion. Wahrscheinlich werde man
jetzt, wo auch Wirkstoffe ausgeschrieben werden, deren Patente erst in Kürze
ablaufen, die dort erreichten Rabatte besonders loben, so Buchberger weiter.
Dabei bestünde dazu der geringste Anlass: Gerade nach Patentablauf sorgte der
Generikawettbewerb seit jeher allein und ohne, dass es dafür Rabattverträge
brauchte, für den Hauptpreisnachlass. Umso mehr, je mehr Wettbewerber mit dem
Wirkstoff auf den Markt kamen.
Dieser Wettbewerb wird nun behindert, die unabhängigen
mittelständischen Generikahersteller in Deutschland an den Rand gedrängt und
existenziell bedroht. Am Ende werden dann, wie an den Tankstellen und bei den
Strompreisen heute schon, die
Verbraucher die Zeche für das künstlich erzeugte Generika-Oligopol zahlen. Es ist allerdings verwunderlich und bestenfalls ein „Pro
Forma“-Protest, wenn nun ausgerechnet der Verband „Pro Generika“ die neue
Qualität der Ausschreibungsmethodik kritisiert, denn im Endeffekt profitieren
doch jene Konzerne, deren generische Tochtergesellschaften zu den tragenden
Mitgliedsunternehmen von „Pro Generika“ zählen.
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10
Jahre Aut-idem: Keine Erfolgsgeschichte
Den Rabattverträgen ist
es zu verdanken, dass die Diskussion über Aut-idem wieder voll entbrannt ist. Dabei
ist Aut-idem ja schon viel älter. Schon
vor zehn Jahren sollte das, was vorher die Ausnahme war, zur Regel gemacht werden, nämlich dass der Arzt zwar
Wirkstoff und Dosis verschreibt, der Apotheker aber das Fertigarzneimittel
auswählt, das der Patient erhält.
Geht eigentlich nicht,
sagte der Deutsche Generikaverband damals schon. Schließlich kennt nur der Arzt
den Patienten, weiß von seinen Allergien, seinen Fähigkeiten, in neuen
Packungen und Namen seine alte Therapie zu erkennen, nur er weiß, ob z.B. Tabletten
geteilt werden sollen und deshalb eine Bruchkerbe zwingend ist etc.
Geht doch, hielt man
uns entgegen. Schließlich steht es dem Arzt ja nach wie vor frei, Aut-idem, also den Austausch in der Apotheke
auszuschließen.
Aut-idem
begünstigt Generika-Oligopol
Und wie es ging! Eine
retrospektive Studie der KV Nordrhein aus dem Jahre 2006 zeigt es: „Substituierten
die Apotheken allerdings verordnete Generika, so wurde bei 76,7 % ein
gleichteures beziehungsweise teureres Präparat abgegeben. Dabei fällt auf, dass
52 % der Ersatzpräparate von den Firmen Ratiopharm, Stada und Hexal waren. Dies
unterstützt die andernorts geäußerte Vermutung, dass hier Naturalrabatte den
Ausschlag gaben“, konnte man am 10. Oktober 2008 dazu im Deutschen Ärzteblatt
lesen.
Dann kamen die
Rabattverträge und später die Verpflichtung für den Apotheker, das
Rabattarzneimittel statt des verordneten abzugeben.
Geht doch nicht, sagte
der Deutsche Generikaverband wieder. Die Kasse kann doch noch weniger als der
Apotheker wissen, welche individuellen Probleme der Patient hat.
Geht doch, entgegnete
man uns wieder. Es habe sich doch nichts geändert. Droht ein Umstellungsproblem, könne – und müsse - der
Arzt schließlich Aut-idem ausschließen.
Und die
Umstellungsproblematik bleibt ja auch wirklich immer die Gleiche, völlig egal,
ob ein verordnetes Arzneimittel aus wirtschaftlichen Gründen vom Apotheker in
eigener Entscheidung oder durch Auswahl der Kasse ausgetauscht wird.
Rabattverträge
geben Generika-Oligopol neuen Schub
Zwar wurden
Rabattverträge anfangs von einigen noch als Instrument der Förderung des
Wettbewerbs und des Mittelstandsschutzes gepriesen, die Realität sieht inzwischen
aber anders aus. Die Rabattverträge begünstigen das Generika-Oligopol noch
zusätzlich.
„Gekennzeichnet ist der
Rabattmarkt nach Angaben von IMS Health durch eine hohe Anbieterkonzentration.
So beträgt der Anteil der zehn absatzstärksten Arzneimittelhersteller im
gesamten GKV-Markt 49 Prozent.
Betrachtet man dagegen
nur das Marktsegment mit Rabattvertrag, so vereinen diese zehn Hersteller 74
Prozent des Absatzes in Packungseinheiten auf sich. Im nicht rabattregulierten
Markt beträgt der Anteil dieser Top 10-Hersteller nur rund ein Drittel (34
Prozent).“ (ÄRZTE-ZEITUNG vom 18. Juli 2011)
Generika
und die Mär von den Wirkstoffspiegelschwankungen
Plötzlich schwirrten
aber Begriffe wie „enge therapeutische Breite“ durch die Diskussion. Und
natürlich wurde der Versuch nicht ausgelassen, Generika zu diskreditieren: „Im
Vergleich zum Originalprodukt dürften bei Generika bis zu 20 Prozent weniger
beziehungsweise bis zu 25 Prozent mehr vom Wirkstoff im Körper des Patienten
ankommen“, warnte etwa Frau Sickmüller (BPI) gemäß ÄRTZE-ZEITUNG vom 10. Mai
2011 wieder einmal.
Dabei spräche noch
nicht einmal das gegen einen Austausch: Generika werden ja erst zugelassen, wenn Bioäquivalenz
belegt ist, wenn sie sich also in ihrer Wirksamkeit und Unbedenklich nicht vom Original
unterscheiden. Wären die oben beklagten Schwankungen ein relevantes Problem, wären
sie eben nicht bioäquivalent und hätten keine amtliche Zulassung. Die Sache mit
den Schwankungen liegt durchaus komplizierter:
Vielleicht sollten sich
die Generika-Austausch-Bedenkenträger beim BPI und bei Pro Generika – man
glaubt es kaum, ist aber in deren Presserklärung vom 9. Mai 2011 nachzulesen -
einmal die Mühe machen und sich die typische Fachinformation eines typischen Generikums
ansehen. Dort ist oft auch die
Bioäquivalenz dargestellt. Eine Abbildung ist zu finden mit den
Wirkstoffspiegeln, die sich nach Einnahme dieses Generikums bzw. des Referenzproduktes
einstellen sowie deren Standardabweichungen.
Auf der einen Seite(fett,
anfangs nach oben) sind die beim Generikum, auf der anderen Seite (nicht fett,
anfangs nach unten) die des Referenzproduktes aufgetragen. Und was sieht man: In
der Tat sind diese Schwankungen groß,
aber sie sind gleich groß beim Generikum und beim Original.
Es sind nämlich –
anders als man uns mit der Warnung vor unterschiedlichen Wirkstoffspiegeln nach
dem Austausch der Produkte glauben machen will - gar keine Schwankungen nach
Austausch von Produkten, sondern Schwankungen von Proband zu Proband bei
Anwendung ein und desselben Produkts.
Im Allgemeinen stellen
sich nämlich bei dem einen Menschen relative hohe Spiegel beim Generikum und beim Original ein, beim anderen Menschen
niedrige beim Generikum und beim Original.
Deshalb die großen
Schwankungsbalken bei beiden Produkten und genau deshalb werden bei den
„kritischen Indikationen“ mit enger therapeutischer Breite in der Praxis Wirkstoffspiegel
gemessen und die Dosis entsprechend angepasst – bei Anwendung des Originals,
genau wie bei Anwendung irgendeines Generikums und auch dann, wenn überhaupt gar kein
Präparatewechsel vorgenommen wird.
Mit einem Austausch der
Produkte - mit Aut-idem - hat das überhaupt nichts zu tun.
Generika
sind bioäquivalent.
In
Sachen Wirksamkeit und Sicherheit bedeutet das:
Was
für das Original gilt, gilt auch für das Generikum!
Der Autor des
Arzneimittelreports der Barmer GEK, Prof. Gerd Glaeske zeigt ganz aktuell auf,
wo die wirklichen Austauschprobleme
liegen, nämlich bei alltäglicheren Krankheiten, wie Herz-Kreislauferkrankungen
und Stoffwechselerkrankungen. Gerade bei älteren Menschen, die stabil eingestellt seien, wolle man nicht immer,
wenn Rabattverträge auslaufen, mit neuen Präparten von vorne anfangen. Und das
hat mit angeblichen Wirkstoffspiegelschwankungen nach dem Prapäratewechsel gar
nichts zu tun, sondern mit Compliance, Unter– und Überdosierung durch
Präparateverwechslung nach Namens – und Packungsdesignänderung etc.
Aut-idem-Probleme
sind keine Produktqualitätsprobleme, sondern Probleme des einzelnen Patienten
Zehn bis fünfzehn
Prozent der Verordnungen seien für die Aut-idem-Substitution ungeeignet stellt,
Glaeske fest.
Dann sind Ärzte aber
auch gehalten, in diesen Fällen Aut-idem auszuschließen. Nichts hat sich in den
zehn Jahren geändert. Weder Naturalrabatte noch Rabattverträge ändern etwas daran,
dass nur der Arzt die individuellen Probleme des Patienten kennt und daran,
dass er letztlich die Verantwortung für die Therapie trägt. Aut-idem zulassen
darf er sogar erst, wenn er weiß, dass damit kein Schaden für den Patienten
entsteht.
Aut-idem ist auszuschließen, gemäß Glaeske in zehn bis
fünfzehn Prozent der Fälle, in bestimmten Indikationen (Asthma-Sprays zum
Beispiel), bei bestimmten Darreichungsformen wie Topika, die ja wie Originale
über eigene Wirksamkeitsnachweise statt über Beleg der Bioäquivalenz zugelassen
werden, sicher in einer größeren Zahl. Und genau darauf gilt es hinzuwirken.
Aut-idem ausschließen,
überall, wo es für den Patienten erforderlich ist, dabei ist den Ärzten der
Rücken zu stärken.
Aut-idem
ausschließen, immer dann, wenn es für die Sicherheit erforderlich ist:
Ärzten
dabei den Rücken stärken!
Es nutzt weder den
Patienten, noch den Kassen, stattdessen Ärzte, die Aut-idem ausschließen, quasi an den Pranger zu stellen und
gleichzeitig Generika mit wissenschaftlichen Scheinargumenten aus der
Mottenkiste zu diskreditieren.
JM – 19.08.2011
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